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BILDUNGSPLAN ETHIK
http://www.bildungsplaene-bw.de/site/bildungsplan/get/documents/lsbw/export-pdf/depot-pdf/ALLG/BP2016BW_ALLG_SEK1_ETH.pdf

Das Fach Ethik im Erklärvideo, besonders für die neuen Fünftklässler. 
 

ELTERNINFORMATION ZU DEN FÄCHERN RELIGION UND ETHIK
Auch im Friedrich-Schiller-Gymnasium ist für die Schüler*innen, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, der Ethikunterricht ab Klasse 5 eingeführt. Dieses Informationsblatt soll helfen, die Modalitäten der Teilnahme am Ethikunterricht zu klären.

Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach an öffentlichen Schulen. Er wird, nach Bekenntnissen getrennt, in Übereinstimmung mit den Lehrerkräften und den Grundsätzen der betreffenden Religionsgemeinschaft von deren Beauftragten erteilt und beaufsichtigt (Schulgesetz § 96.1 und 2).

Über die Teilnahme am Religionsunterricht bestimmen die Erziehungsberechtigten. Nach Eintritt der Religionsmündigkeit (14 Jahre) steht dieses Recht aus Glaubens- und Gewissensgründen den Schüler*innen zu (Schulgesetz § 96.1 und 2). Für Schüler*innen, die nicht am Religion-unterricht teilnehmen, wird das Fach Ethik als ordentliches Unterrichtsfach angeboten (Schulgesetz § 100 a).

Am Ethikunterricht müssen demnach folgende Schülergruppen teilnehmen:
a) Schüler*innen, die keiner Religionsgemeinschaft angehören und keinen Religionsunterricht besuchen wollen.
b) Schüler*innen, die zwar einer Religionsgemeinschaft angehören, deren Lehre aber im Religionsunterricht nicht vermittelt wird und die einen anderen Religionsunterricht nicht besuchen wollen (Ausnahme neuapostolische Schüler s.u.).
c) Schüler*innen, die sich vom Religionsunterricht abgemeldet haben.

Die Abmeldung vom Religionsunterricht:
Die Voraussetzung für eine Abmeldung vom Religionsunterricht ist, dass Glaubens- und Gewissensgründe geltend gemacht werden
. (Schulgesetz § 100.1) Eine Überprüfung der gegebenen Glaubens- und Gewissensgründe ist nicht statthaft. (Verwaltungsvorschrift vom 31.3.83 VI-I-1018-3/100). Die Erklärung über die Abmeldung vom Religionsunterricht ist gegenüber der Schulleitung schriftlich, von minderjährigen religionsmündigen Schüler*innen persönlich abzugeben. Zum Termin der Abgabe der persönlichen Erklärung der religionsmündigen Schüler*innen sind die Erziehungsberechtigten einzuladen. (Schulgesetz § 100.2)

Mit dem Eintritt der Religionsmündigkeit (14 Jahre) sind Schüler*innen ungeachtet des entgegenstehenden Willens der Eltern berechtigt, über ihre Teilnahme am Religionsunterricht zu entscheiden. (OVG Koblenz vom 18.6.1980)

Sollten die Eltern von der Einladung keinen Gebrauch machen, geht man davon aus, dass die Angelegenheit im Elternhaus besprochen wurde. Die Ummeldung muss innerhalb der ersten zwei Wochen nach Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres erklärt werden, zu dem sie wirksam werden soll.

Die Ziele

Die allgemeinen Ziele und Lehrplaninhalte beider Fächer sind vergleichbar. Religionsunterricht und Ethikunterricht dienen der Erziehung der Schüler*innen zu verantwortungs- und wertbewusstem Verhalten. Der Inhalt orientiert sich an den Wertvorstellungen und den allgemeinen ethischen Grundsätzen, wie sie in Verfassung und im Erziehungs- und Bildungsauftrag des § 1 des Schulgesetzes niedergelegt sind. Der Unterricht soll diese Vorstellungen vermitteln sowie Zugang zu philosophischen und religionskundlichen Fragestellungen eröffnen. (Schulgesetz § 100 a, 2).

Schüler*innen, die der neuapostolischen Kirche in Baden oder Württemberg angehören, können seit dem Schuljahr 1990/1991 auch vom Ethikunterricht befreit werden. Sie müssen dann an einer entsprechenden Unterweisung der neuapostolischen Kirche (2 Wochenstunden, Unterricht nach bes. Lehrplan) regelmäßig teilnehmen. Diese Teilnahme muss schriftlich bescheinigt werden.(Erlass vom 22.2.90 Az.: II/4-6520.40/108)

Der entscheidende Unterschied ist die ausdrückliche Rückbindung des Religionsunterrichts an christliche Glaubensinhalte in der Darstellung der jeweiligen Konfession, die im Ethikunterricht entfällt. Es ist selbstverständlich, dass die Religionszugehörigkeit von Schüler*innen durch die Entscheidung unberührt bleibt. Jede Religion bzw. Konfession wird im Ethikunterricht in gleichem Maße geachtet und anerkannt.

Bei einem kontinuierlichen Besuch der Klassen 10 bis 12 kann Religion und Ethik im Abitur als schriftliches oder mündliches Prüfungsfach gewählt werden. Beide Fächer unterliegen den allgemeinen Bestimmungen zur Leistungserhebung und Leistungsmessung und sind versetzungserheblich.

Wichtig
Einen Wechsel in den Ethik- oder Religionsunterricht unbedingt schriftlich der Schulleitung bekanntgeben. Formular unter Abläufe auf dieser Homepage.



WIR BRAUCHEN MEHR ETHIK!
Zum Bildungswert des Faches Ethik

Es gehört zu den zentralen Aufgaben schuischer Bildung, Schülerinnen und Schüler zur Gestaltung eines selbstbestimmten und verantwortungsbewussten Lebens zu befähigen. Sie orientieren sich an dem „Projekt der Aufklärung“, das der Idee der universellen Menschenrechte, dem Rechtsstaat, der Zivilgesellschaft und dem Diskursprinzip verpflichtet ist. Der Ethikunterricht leistet zu diesem humanen Bildungsziel einen wichtigen Beitrag.

Ethisch-moralische Urteilsbildung in praktischer Absicht

Es gehört zu den zentralen Aufgaben schulischer Bildung, Schülerinnen und Schüler zur Gestaltung eines selbstbestimmten und verantwortungsbewussten Lebens zu befähigen. Sie orientieren sich an dem „Projekt der Aufklärung“, das der Idee der universellen Menschenrechte, dem Rechtsstaat, der Zivilgesellschaft und dem Diskursprinzip verpflichtet ist. Der Ethikunterricht leistet zu diesem humanen Bildungsziel einen wichtigen Beitrag.

Sein Hauptziel besteht darin, die Schülerinnen und Schüler im systematischen Aufbau und in der individuellen Aneignung von Orientierungswissen zur ethisch-moralischen Urteilsbildung in praktischer Absicht zu befähigen. Das Begriffspaar ethisch und moralisch entspricht in diesem Zusammenhang der gängigen Unterscheidung von Ethik als Reflexion und Begründung der Moral und Moral als Inbegriff von Überzeugungen, Werten und Normen in einer Gesellschaft, die sich auf das Verhalten der Menschen zueinander und zu der Natur beziehen. „Ethisch-moralisch“ soll darüber hinaus verdeutlichen, dass im Ethikunterricht die beiden Hauptfragen philosophischer Ethik „Wie soll ich handeln, um ein gutes beziehungsweise glückliches Leben zu führen?“ und „Wie soll ich handeln, um moralisch gut zu handeln?“ in gleichem Maße zu berücksichtigen sind.

Ausgangspunkt im Ethikunterricht sind dabei in der Regel die konkreten moralischen Überzeugungen, Intuitionen, Fragen und Probleme, mit denen die Schülerinnen und Schüler in ihrer Lebenswelt konfrontiert sind. Mit diesen setzen sie sich kritisch auseinander, sodass kulturspezifische und partikulare Regeln und Traditionen, die sich an einem „guten Leben“ orientieren, ebenso thematisiert werden wie universelle Grundsätze einer Ethik des rechten Handelns.

In allen Jahrgangsstufen trägt das Fach Ethik zu den Leitperspektiven und Profilen des FSG bei.