• Örtlicher Personalrat

Euer Örtlicher Personalrat (ÖPR) am FSG

Euer Örtlicher Personalrat (ÖPR) am FSG

Wir sind die Interessenvertretung aller am FSG beschäftigten Lehrkräfte.

Ein kurzer Auszug aus dem Personalvertretungsgesetz des Landes Baden-Württemberg (LPVG) macht unsere Aufgabe deutlich:

„Dienststelle und Personalvertretung arbeiten ... vertrauensvoll ... zum Wohle der Beschäftigten und der der Dienststelle obliegenden Aufgaben zusammen" (§ 2, Abs. 1 LPVG).

Das klingt so selbstverständlich, birgt aber unter Umständen eine Menge Zündstoff: Immerhin sind die im LPVG aufgezählten Aufgaben zahlreich genug, durch das Initiativrecht des Personalrats werden es noch mehr. Deshalb ist die Formulierung, dass Schulleitung und Personalrat "vertrauensvoll" und "zusammen" arbeiten, wesentlich.
Im Bewusstsein der gemeinsamen Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern unserer Schule eine gute Ausbildung zu ermöglichen, sie zu mündigen Bürgern unserer Gesellschaft zu erziehen und im Kollegium ein gutes Betriebsklima zu schaffen, setzen wir uns als Personalrat dabei vor allem für die Belange der Kolleg*innen ein.

Was machen wir an der Schule?

Unsere Aufgaben sind vielfältig:

Der ÖPR berät und unterstützt Kolleg*innen bei Fragen zu Entscheidungen, die die Schulleitung trifft, z. B. Stundenplan- und Deputatsgestaltung oder Anordnung von Zusatzaufgaben, bei Fragen der Durchführung von Beurteilungen.

Bei Anordnung von Mehrarbeitsunterricht, wenn dieser länger als 3 Wochen dauert, ist der ÖPR sogar in der Mitbestimmung.

Auf Wunsch begleitet er Kolleg*innen bei Gesprächen mit der Schulleitung.

Bei anstehenden Versetzungen oder Abordnungen aus dienstlichen Gründen wird er einbezogen.

Der ÖPR kümmert sich um Arbeitsbedingungen, Gestaltung der Arbeitsplätze, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitszeit, Planung schulinterner Fortbildungen.

Der ÖPR nimmt an Bewerbergesprächen teil und ist Ansprechpartner für neue Kolleg*innen.

Bei der Auswahl der Teilnehmenden an einer Lehrerfortbildung oder der Ablehnung einer Nebentätigkeit ist er unmittelbar in der Beteiligung.

Der ÖPR wacht darüber, dass die rechtlichen Bestimmungen, die es zum Schutz der Beschäftigten gibt, auch eingehalten werden (z. B. Fürsorgeprinzip, Mutterschutzgesetz, Chancengleichheitsgesetz).

Der ÖPR nimmt Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegen und bemüht sich um eine Lösung.

Der ÖPR kann für die Interessen des Kollegiums initiativ werden.

Der ÖPR setzt sich für die Gleichbehandlung aller Kolleg*innen und für transparente Regelungen ein.

Warum ist es wichtig, einen ÖPR an der Schule zu haben?

Gibt es keinen ÖPR, fehlt an der Schule ein Gremium, das die Beteiligungsrechte wahrnimmt. Diese Rechte können auf kein anderes Gremium übertragen werden. Zum Beispiel kann die Schulleitung, wenn es keinen ÖPR an der Schule gibt, Mehrarbeit anordnen, ohne die Zustimmung des ÖPR oder irgendeines anderen Gremiums abwarten zu müssen.

Seit dem 1.8.2019 sind wir euer ÖPR am FSG

Laura Cappai-Rölleke, Sarah Bloss,
Tesmar Hendrich, Matthias Schmidt, Michael Steinmüller