• Reli- und Ethikwechsel

Abmeldung vom Religionsunterricht

Religionsunterricht - sich selbst oder ein Kind ab- bzw. ummelden.

Religionsunterricht ist Pflicht. Ethikunterricht wird ab dem Schuljahr 21/22 bereits ab Klasse 5 angeboten.

Wenn die Schülerinnen und Schüler nicht am Religionsunterricht teilnehmen wollen, müssen sie sich abmelden und besuchen danach ab Klassenstufe 5  den Ethikunterricht. Am FSG besteht zudem eine Weltethos-AG, die aber zusätzlich zum Ethikunterricht angeboten wird.

Hinweis: Eine erneute Anmeldung zum Religionsunterricht kann die Schule zum nächsten Schulhalbjahr berücksichtigen.

Voraussetzungen:

Die Schülerinnen und Schüler müssen Glaubens- und Gewissensgründe vorbringen, die der Teilnahme am Religionsunterricht entgegenstehen.

Hinweis: Eine Überprüfung der angegebenen Glaubens- und Gewissensgründe findet nicht statt.

Verfahrensablauf

Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler müssen schriftlich erklären, dass sie sich vom Religionsunterricht abmelden. Die Erklärung wird bei der Schulleitung abgegeben. Je nach Alter gilt :

  • vor dem 12. Geburtstag:
    Beide Elternteile müssen die Erklärung unterschreiben.
  • nach dem 12. und vor dem 14. Geburtstag:
    Zusätzlich zur Unterschrift beider Eltern muss die Schülerin bzw. der Schüler sich bei der Schulleitung ausdrücklich einverstanden mit der Abmeldung erklären. Ab diesem Alter dürfen die Schülerinnen und Schüler nicht gegen ihren Willen in einem anderen Bekenntnis erzogen werden. Auch können ihre Eltern sie nicht mehr gegen ihren Willen abmelden.
  • nach dem 14. und vor dem 18. Geburtstag:
    Die Schülerin/der Schüler muss die Erklärung unterschreiben. Zum Übergabetermin bei der Schulleitung müssen die Eltern eingeladen werden.

Bitte verwenden Sie dieses Formular.

Fristen

Spätestens zwei Wochen nach Beginn des Schulhalbjahres; es entstehen keine Kosten

Noten: Achtung! Bei einem Wechsel zum Halbjahr werden die bisher erreichten Noten nicht in das "neue" Fach mitgenommen. In der Kursstufe muss bei einem Wechsel ggf. eine Feststellungsprüfung abgelegt werden. Das selbständige Nacharbeiten der im ersten Halbjahr erworbenen Inhalte und Kompetenzen wird vorausgesetzt.