Was tun wenn ihr minderjähriges Kind nicht zur Schule gehen kann? |
Ihr Kind ist krank: | - Bei Krankheit wird ein/e Klassenkamerad/in verständigt, der die Lehrkraft, die in der ersten Stunde unterrichtet, von der Krankheit in Kenntnis setzt. Bei einer Krankheitsdauer von mehr als einem Tag wird der Klassenlehrer per Mail unterrichtet. Bei bis zu drei Krankheitstagen wird einem der Klassenlehrer der Entschuldigungseintrag im „Timer“ am Tag der Rückkehr an die Schule zum Abzeichnen vorgelegt. Bei vier oder mehr Fehltagen muss eine Entschuldigung postalisch oder per Fax erfolgen.
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Ihr Kind muss den Unterricht vorzeitig verlassen: | - Ihr Kind füllt den Entlassungsschein im Schulplaner aus und lässt ihn von der unterrichtenden (oder der nach der Pause unterrichtenden) Lehrkraft unterschreiben. Zuhause bestätigen Sie die Ankunft des Kindes mit der Uhrzeit auf demselben Formular.
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Andere Gründe / Unterrichtsbefreiung: | - Anträge auf Beurlaubung stellen Sie bitte spätestens 1 Woche vorher mit Begründung, eine Ankündigung des Fehlens reicht nicht.
- Beurlaubungen für 1 – 2 Stunden können die Fachlehrer/-innen genehmigen, darüber hinaus und bis zu 2 Tagen wenden Sie sich bitte an den oder die Klassenlehrer/-in.
- Beurlaubungen für mehr als 2 Unterrichtstage sowie für Tage unmittelbar vor oder nach den Ferien genehmigt ggf. die Schulleitung.
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Fragen? Probleme? Informationen? | Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll - an die Lehrerinnen und Lehrer
- an die Beratungslehrkräfte
- an die Schulleitung
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